Spar- und Spielordnung mit Auslosungsbestimmungen

Gültig für alle Auslosungen ab 01.01.2008.

1. Die dem Gewinnsparverein der Volksbanken und Raiffeisenbanken Norddeutschland e.V., eingetragen im Vereinsregister beim Amtsgericht Kiel, angehörenden Genossenschafts banken und verwandten Kreditinstitute betreiben gemäß Satzung des Vereines das Gewinn sparen. In § 3 b) unserer derzeitig gültigen Satzung heißt es:
„Mitglieder können werden natürliche Personen, die bei einem beteiligten Kreditinstitut ein Gewinnsparlos erwerben. Die Mitgliedschaft entsteht mit Zahlung der in der von den jeweils zuständigen Länderbehörden genehmigten jeweiligen Sparordnung festgelegten
Spar- und Beitragsrate für den Prämienfonds.“ Veranstalter der Lotterie ist der Gewinnsparverein der Volksbanken und Raiffeisenbanken Norddeutschland e.V., Europaplatz 5, 24103 Kiel, Mail: GSVNORD@gmx.de. Der Verein ist eingetragen beim Amtsgericht Kiel im Vereinsregister unter der Nummer VR 1943 KI. Die Lotterie wird in
den Bundesländern Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Niedersachsen durchgeführt. Die jeweiligen Landesministerien sind für die Erteilung der Lotterie genehmigungen zuständig.

2. Jeder kann sich nach Maßgabe der Teilnahmeregeln mit einem oder mehreren Losen an der Lotterie beteiligen. Hierbei nimmt der Gewinnsparer an der Lotterie des Gewinnsparvereins teil und schließt gleichzeitig mit der Bank einen Sparvertrag ab.
a) Die Losnummer gilt bis zur Kündigung oder Mitteilung einer neuen Losnummer. Ein Widerrufsrecht für den geleisteten Prämienbeitrag besteht nicht. Im Falle des Widerrufs für den Sparanteil erlischt gleichzeitig die Teilnahmeberechtigung an der Lotterie.
b) Die Teilnahme von Minderjährigen ist unzulässig.

3. Der Gewinnsparer entrichtet je Los im Quartal EUR 22,50, und zwar in der Regel durch Abbuchung von einem von ihm genannten Konto zum Beginn des jeweiligen Quartals im Voraus. An den Auslosungen nehmen nur die Gewinnsparer teil, die bis zum entsprechenden
Quartalstermin je Los EUR 22,50 gezahlt haben. Der Gewinnsparer kann seine Bei tragsleistungen anhand der Buchung auf dem angegebenen Konto kontrollieren. Die Losnummer wird bei der Abbuchung des Quartalsbeitrages im Kontoauszug angedruckt.

4. Vom Quartalsbeitrag von EUR 22,50 sind EUR 18,00 Sparbetrag und EUR 4,50 Prämienbeitrag. Der Prämienfonds wird aus den Beiträgen von EUR 4,50 pro Quartal und Los gebildet. Er wird auf Anordnung der zuständigen Länderbehörden wie folgt verwendet:
a. 55,00 % für Gewinnausschüttung
b. 25,00 % für Reinertrag
c. 16,67 % für Lotteriesteuer
d. 3,33 % für sachliche Aufwendungen
100,00 %

5. Die GAD speichert alle Zahlungsvorgänge je Losnummer über ein EDV-System, verwaltet die Sparbeträge und stellt dem Verein die Auslosungsbeiträge zur Verfügung. Das Sparkapital ist bei dem jeweiligen Kreditinstitut als unverzinsliches Guthaben zu unterhalten.
Es steht spätestens in der 50. Woche eines jeden Jahres dem Gewinnsparer zur Verfügung. Ansprüche aus diesem Guthaben kann der Teilnehmer nur gegenüber dem jeweiligen Kreditinstitut geltend machen.

6. a) Der Gewinnsparverein der Volksbanken und Raiffeisenbanken Norddeutschland e.V.
hat sein Arbeitsgebiet in Bezirke mit mindestens 5.000 bis maximal 40.000 Losnummern aufgeteilt. Erst wenn die Zahl von 5.000 Losen erreicht oder überschritten wird, kann ein Anspruch auf Auslosung als eigener Bezirk mit vollem Gewinnplan gemäß Punkt 8 a) zum folgenden Quartal geltend gemacht werden.
b) Die Gewinn-Nummern werden unter Verwendung eines elektronischen Zufallsverlosungs programms automatisch festgestellt, und zwar je Quartal in drei monatlichen Auslosungen und einer Quartals-Schlussziehung. Dabei werden monatlich für jeden
Bezirk Gewinne von EUR 10,00 bis zu EUR 2.500,00 gesondert gezogen und zusätzlich in einer Quartals-Schlussziehung aus allen Losen aller Bezirke 3 Gewinne über je EUR 25.000,00 und weitere Gewinne über EUR 25,00. Im Einzelnen ergibt sich der Gewinnplan aus Absatz 8) dieser Spar- und Spielordnung.

7. Alle Auslosungen erfolgen öffentlich und unter notarieller Aufsicht.

8. Ausnahmslos sind jeweils mindestens 55 % des Spielkapitals je Quartal auszulosen, und zwar nach folgendem Gewinnplan:

a) auf 4.900 Lose eines Bezirks (voller Gewinnplan):
1 Gewinn á EUR 2.500,00 = EUR 2.500,00
2 Gewinne á EUR 250,00 = EUR 500,00
30 Gewinne á EUR 10,00 = EUR 300,00
33 Gewinne EUR 3.300,00

b) auf je weitere volle 1.000 Lose je Bezirk (Teilgewinnplan):
2 Gewinne á EUR 250,00 = EUR 500,00
33 Gewinne á EUR 10,00 = EUR 330,00
35 Gewinne EUR 830,00

c) auf alle Lose aller Bezirke je Quartal (Quartalsgewinnplan):
(a) 3 Gewinne á EUR 25.000,00 = EUR 75.000,00.
(b) Am Ende eines jeden Quartals werden in dieser Auslosung zusätzliche Gewinne über EUR 25,00 ausgelost; die Anzahl dieser EUR 25,00-Gewinne ergibt sich aus den bisherigen in dem betreffenden Quartal bereits erfolgten Gewinnausschüttungen einerseits und andererseits aus der gem. Punkt 8, Abs. 1, 1. Halbsatz, dieser Spar- und Spielordnung vorgegebenen Mindestausschüttung von 55 % des Spielkapitals.
Dabei errechnet sich der Ausschüttungsbetrag wie folgt:
Die Gesamtanzahl der teilnehmenden Lose wird mit EUR 4,50, ihrem
Spielkapitalanteil gem. Punkt 4 dieser Spar- und Spielordnung, multipliziert; davon sind 55 % auszuschütten. Der sich danach ergebende Betrag wird gekürzt um die bisher in den drei vorangehenden Monatsauslosungen ausgeschütteten Gewinne
und zusätzlich gekürzt um die in der Quartals-Schlussziehung ausgelosten 3 Quartalsgewinne über je EUR 25.000,00 = insgesamt EUR 75.000,00. Der sich dann ergebende, restliche verbleibende Betrag wird in volle EUR 25,00-Gewinne aufgeteilt und entsprechend ausgeschüttet.

9. Manuelle Auslosungen können bezirksweise für die Gewinne von EUR 10,00 bis EUR 2.500,00 durchgeführt werden. Hier gelten folgende Bestimmungen:
Die Gewinne von EUR 10,00 bis EUR 2.500,00 werden in diesem Falle mit Hilfe von Losnummern nach Vorgabe des anwesenden Notars gezogen. Für die Losnummern ist eine Ziehungs trommel zu verwenden, die zu ziehenden Gewinne sind jeweils von dem die
Verlosung beaufsichtigenden Notar vorzugeben. Nach Einschütten der Lose in die Ziehungstrommel und jeweils nach Ziehung von höchstens 12 Gewinnen ist die Ziehungstrommel mehrmals zu drehen. Die gezogenen Nummern sind zu verlesen.
Alle am Gewinnsparen beteiligten Volksbanken und Raiffeisenbanken erhalten im Vorwege einmal jährlich sämtliche Termine eines Jahres mitgeteilt. Zusätzlich werden die Termine für die Beitragsbelastung, die Auslosungen, Gewinn- und Sparkapitalbuchungen im Internet (www.gewinnsparen.de) veröffentlicht.

10. Dem Gewinnsparverein bleibt es unbenommen, über vorgehende Gewinnpläne hinausgehend weitere Geld- und Sachgewinne - auch in gesonderten Auslosungen - bereitzustellen und auszuspielen. An diesen Auslosungen nehmen dann jeweils die zum Zeitpunkt
der an den sonstigen Auslosungen teilnehmenden Lose teil.

11. Die ausgelosten Gewinne werden spätestens innerhalb von 2 Wochen nach der Verlosung durch Aushang in den Geschäftsräumen der am Gewinnsparen beteiligten Kreditinstitute und im Internet unter www.gewinnsparen.de bekanntgemacht. Die Gewinner können benachrichtigt werden. Soweit eine Gutschrifts kon tonummer
(Kontoinhaber muss volljährig sein) angegeben ist, wird die Gewinngutschrift automatisch vorgenommen. Gewinne, über die nicht innerhalb von 3 Monaten nach der Auslosung verfügt worden ist, verfallen zugunsten des Prämienfonds.

12. Eine Abtretung oder Verpfändung der Forderungen des Gewinnsparers gegen die Gewinn spargemeinschaft ist ausgeschlossen.

13. Die Auszahlung oder Gutschrift der Gewinne erfolgt ausschließlich über die jeweiligen Kreditinstitute.

14. Das Risiko eines Verlustes der Gewinnsparbestätigung trägt der Gewinnsparer.

15. Informationen über Spielsucht, Prävention und Behandlung sind beim Gewinnsparverein der Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V., im Internet (www.gewinnsparen.de), bei den Volksbanken und Raiffeisenbanken und u.a. beim Bundesministerium für Gesundheit,
Friedrichstraße 108, 10117 Berlin (www.bmg.de) erhältlich.

16. Die vorgehende Spar- und Spielordnung mit Auslosungsbestimmungen gilt für Auslosungen ab 01.01.2008.

17. Gerichtsstand für alle sich ergebenden Streitigkeiten ist das Amtsgericht Kiel. Als Vertragssprache wird ausschließlich Deutsch verwendet. Änderungen der Teilnahmeregeln werden durch Aushang in den Geschäftsräumen der am Gewinnsparen beteiligten Kreditinstitute und im Internet unter www.gewinnsparen.de bekanntgegeben.
Sie erfolgen auf Vorstandsbeschluss und mit Zustimmung der Lotterieaufsichtsbehörden.

Kiel, den 30.09.2009
Gewinnsparverein der Volksbanken
und Raiffeisenbanken
Norddeutschland e.V.
gez.
Der Vorstand