Spar- und Spielordnung mit Auslosungsbestimmungen
Die neuen Auslosungsbestimmungen gelten für alle Auslosungen ab 2013
1. Die dem Gewinnsparverein der Volksbanken und Raiffeisenbanken Norddeutschland e.V., eingetragen im Vereinsregister beim Amtsgericht Kiel, angehörenden Genossenschafts banken und verwandten Kreditinstitute betreiben gemäß Satzung des Vereines das Gewinn sparen. Die Mitgliedschaft im Gewinnsparverein der Volksbanken und Raiffeisenbanken Norddeutschland e.V. regelt die jeweils gültige Satzung. Veranstalter der Lotterie ist der Gewinnsparverein der Volksbanken und Raiffeisenbanken Norddeutschland e.V., Europaplatz 5, 24103 Kiel, Mail: GSVNORD@gmx.de. Der Verein ist eingetragen beim Amtsgericht Kiel im Vereinsregister unter der Nummer VR 1943 KI. Die Lotterie wird in den Bundesländern Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg- Vorpommern, Brandenburg und Niedersachsen durchgeführt. Die jeweiligen Landesministerien sind für die Erteilung der Lotterie genehmigungen zuständig.
2. Jeder kann sich nach Maßgabe der Teilnahmeregeln mit einem oder mehreren Losen an der Lotterie beteiligen. Hierbei nimmt der Gewinnsparer an der Lotterie des Gewinnsparvereins teil und schließt gleichzeitig mit der Bank einen Sparvertrag ab.
a) Die Losnummer gilt bis zur Kündigung oder Mitteilung einer neuen Losnummer. Ein Widerrufsrecht für den geleisteten Prämienbeitrag besteht nicht. Im Falle des Widerrufs für den Sparanteil erlischt gleichzeitig die Teilnahmeberechtigung an der Lotterie
b) Die Teilnahme von Minderjährigen ist unzulässig. Minderjährige dürfen Begünstigte aus den Sparbeiträgen und den Gewinnen sein.
3. Der Gewinnsparer entrichtet je Los monatlich 6,00 €, und zwar in der Regel durch Abbuchung von einem von ihm genannten Konto zum Beginn des jeweiligen Monats. Die Belastung der Losbeiträge von Fremdinstituten erfolgt aus buchungstechnischen Gründen bereits ca. zwei Wochen vor Beitragseinzug. An den Auslosungen nehmen nur die Gewinnsparer teil, die das Losentgeld und den Sparbetrag rechtzeitig geleistet haben. Der Gewinnsparer kann seine Bei tragsleistungen anhand der Buchung auf dem angegebenen Konto kontrollieren. Die Losnummer wird bei der Abbuchung des Beitrages im Kontoauszug angedruckt.
4. Vom Beitrag von 6,00 € sind 4,50 € als Sparbetrag und 1,50 € als Prämienbeitrag für ein Los zu verwenden. Der Prämienfonds wird aus den Beiträgen von 1,50 € pro Monat und Los gebildet. Der Prämienfonds wird - auf Anordnung der zuständigen Länderbehörden - nach Abzug von 25% Reinertrag, 16,67% Lotteriesteuer und maximal 5% für sachliche Aufwendungen an die Gewinnsparer als Gewinn, gemäß dieser Spar- und Spielordnung mit Auslosungsbestimmungen, ausgeschüttet.
5. Das Rechenzentrum speichert alle Zahlungsvorgänge je Losnummer über ein EDVSystem, verwaltet die Sparbeträge und stellt dem Verein die Auslosungsbeiträge zur Verfügung. Das Sparkapital ist bei dem jeweiligen Kreditinstitut als unverzinsliches Guthaben zu unterhalten. Es steht spätestens in der 50. Woche eines jeden Jahres dem Gewinnsparer zur Verfügung. Ansprüche aus diesem Guthaben kann der Teilnehmer nur gegenüber dem jeweiligen Kreditinstitut geltend machen.
6. a) Der Gewinnsparverein der Volksbanken und Raiffeisenbanken Norddeutschland e.V. hat sein Arbeitsgebiet in Bezirke mit mindestens 5.000 bis maximal 40.000 Losnummern aufgeteilt. Erst wenn die Zahl von 5.000 Losen erreicht oder überschritten wird, kann ein Anspruch auf Auslosung als eigener Bezirk mit vollem Gewinnplan gemäß Punkt 8 a) zum folgenden Monat geltend gemacht werden.
b) Die Gewinn-Nummern werden unter Verwendung eines elektronischen Zufallsverlosungs programms automatisch festgestellt, und zwar je Quartal in drei monatlichen Auslosungen und einer Quartals-Schlussziehung. Dabei werden monatlich für jeden Bezirk Gewinne von 10,00 € bis zu 2.500,00 € gesondert gezogen. In einer zusätzlichen Quartalsauslosung werden aus allen Losen aller Bezirke ein Gewinn über 25.000,00 € sowie Sach- und/oder weitere Geldgewinne gemäß Vorstandsbeschluss gezogen. Im Einzelnen ergibt sich der Gewinnplan aus Absatz 8) dieser Spar- und Spielordnung.
7. Alle Auslosungen erfolgen öffentlich, unter notarieller Aufsicht und unter Vorgabe der Bedingungen der Genehmigungsbehörden.
8. In der Monatsauslosung werden folgende Gewinne ausgelost:
a) auf 4.900 Lose eines Bezirks (voller Gewinnplan):
1 Gewinn á € 2.500,00 = € 2.500,00
1 Gewinn á € 500,00 = € 500,00
1 Gewinn á € 250,00 = € 250,00
10 Gewinne á € 25,00 = € 250,00
30 Gewinne á € 10,00 = € 300,00
43 Gewinne 3800,00 €
b) auf je weitere volle 1.000 Lose je Bezirk (Teilgewinnplan):
20 Gewinne á € 25,00 = € 500,00
33 Gewinne á € 10,00 = € 330,00
53 Gewinne € 830,00
c) auf alle Lose aller Bezirke je Quartal (Quartalsgewinnplan):
(a) 1 Gewinn á € 25.000,00
(b) Restbeträge aus den Monatsauslosungen werden zusätzlich in der Quartalsauslosung in Geld- und/oder Sachgewinnen – gemäß Vorstandsbeschluss - unter allen in dem Auslosungsmonat teilnehmenden Losen ausgeschüttet.
9. Alle am Gewinnsparen beteiligten Volksbanken und Raiffeisenbanken erhalten im Vorwege einmal jährlich sämtliche Termine eines Jahres mitgeteilt. Die Bekanntgabe der Termine für die Beitragsbelastungen, die Auslosungen, Gewinn- und Sparkapitalbuchungen erfolgt durch die jeweilige Genossenschaftsbank und zusätzlich in der Internetpräsenz des Gewinnsparvereins unter www.gewinnsparen.de.
10. Dem Gewinnsparverein bleibt es unbenommen, über vorgehende Gewinnpläne hinausgehend weitere Geld- und Sachgewinne in Zusatz-, Sonder- und Jahresendauslosungen bereitzustellen und auszuspielen. An diesen Auslosungen nehmen die Gewinnsparer teil, die das Losentgelt für den betreffenden Monat rechtzeitig entrichtet haben. Ein zusätzliches Losentgeld für Sonderaktionen wird nicht erhoben. Eine Barabgeltung von Sachgewinnen ist ausgeschlossen.
11. Die ausgelosten Gewinne werden spätestens innerhalb von 2 Wochen nach der Verlosung durch Aushang in den Geschäftsräumen der am Gewinnsparen beteiligten Kreditinstitute und im Internet unter www.gewinnsparen.de bekanntgemacht. Die Gewinner können benachrichtigt werden. Soweit eine Gutschrifts kon tonummer angegeben ist, wird die Gewinngutschrift automatisch vorgenommen. Gewinne, über die nicht innerhalb von 3 Monaten nach der Auslosung verfügt worden ist, verfallen zugunsten des Prämienfonds.
12. Eine Abtretung oder Verpfändung der Forderungen des Gewinnsparers gegen die Gewinnspargemeinschaft ist ausgeschlossen.
13. Die Auszahlung oder Gutschrift der Gewinne erfolgt ausschließlich über die jeweiligen Kreditinstitute.
14. Das Risiko eines Verlustes der Gewinnsparbestätigung trägt der Gewinnsparer.
15. Informationen über Spielsucht, Prävention und Behandlung sind beim Gewinnspar verein der Volksbanken und Raiffeisenbanken Norddeutschland e.V., im Internet (www.gewinnsparen.de), bei den Volksbanken und Raiffeisenbanken und u.a. beim Bundesministerium für Gesundheit, Friedrichstraße 108, 10117 Berlin (www.bmg.de) erhältlich.
16. Die vorgehende Spar- und Spielordnung mit Auslosungsbestimmungen gilt für Auslosungen ab 01.01.2013.
17. Gerichtsstand für alle sich ergebenden Streitigkeiten ist das Amtsgericht Kiel. Als Vertragssprache wird ausschließlich Deutsch verwendet. Die jeweils gültige Spar- und Spielordnung mit Auslosungsbestimmungen wird durch Aushang in den Geschäftsräumen der am Gewinnsparen beteiligten Kreditinstitute und im Internet unter www.gewinnsparen.de bekanntgegeben. Sie erfolgen auf Vorstandsbeschluss und mit Zustimmung der Lotterieaufsichtsbehörden.
Kiel, den 02.10.2012
Gewinnsparverein der Volksbanken und Raiffeisenbanken Norddeutschland e.V. gez. Der Vorstand
