Kundeninformationen des Gewinnsparvereins

Glücksspielstaatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland

Um die Gewinnsparauslosungen durchführen zu können, erhält der Gewinnsparverein von den Genehmigungsbehörden der Länder, in denen die Lotterie betrieben wird, jährliche Lotteriegenehmigungen. Diese werden erteilt auf der Grundlage des gültigen Staatsvertrages zum Lotteriewesen in Deutschland. Der neue Staatsvertrag schreibt uns u.a. einen 25 %igen (vorher 20 %) Lotterieanteil am Gesamtlospreis vor, sh. § 12 (1) letzter Absatz. Ab 01.01.2013 kostet ein Los nur noch 6,00 € im Monat, davon ist 4,50 € Ihr Sparanteil. Das Verlustrisiko ist Ihr Losanteil von 1,50 € pro Los im Monat.

1. Sozial- und Schulungskonzept

Als Veranstalter eines öffentlichen Glücksspiels wird der Gewinnsparverein der Volksbanken und Raiffeisenbanken Norddeutschland e.V. gemäß § 6 GlüStV verpflichtet, die Spieler zu verantwortungsbewusstem Spiel anzuhalten und der Entstehung von Glücksspielsucht vorzubeugen. Er kommt dieser Verpflichtung in folgender Form nach
Sozialkonzept

2. über Spielsucht, Prävention und Behandlungsmöglichkeiten gem. § 7 Abs. 1 Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland

Der Staatsvertrag zum Lotteriewesen verpflichtet uns über die Wahrscheinlichkeit von Gewinn und Verlust, die Spielsucht, Prävention und Behandlungsmöglichkeiten und das Verbot der Teilnahme Minderjähriger aufzuklären. Weitere Informationen dazu in unserer Spar- und Spielordnung mit Auslosungsbestimmungen und unter spielen mit vernunft.

Das Gewinnsparen ist eine Lotterie, die bei allen Anreizen und Chancen auch Risiken beinhaltet. Übermäßiges und unkontrolliertes Spielen können Abhängigkeit und nicht zuletzt auch Spielsucht zur Folge haben.

Das so genannte pathologische Spielen ist ein eigenständiges psychiatrisches Krankheitsbild, Anhaltspunkte für Spielsucht können sein:

Der Spieler denkt intensiv und häufig an das Glücksspiel; die Höhe der Spieleinsätze ist steigend; es wird mehr Geld verspielt als geplant oder verfügbar ist; der Spieler leiht sich Geld, um zu spielen oder spielt mit Geld, das illegal beschafft wurde; das Spielen und/oder die Höhe der Verluste werden gegenüber der Familie und Dritten verschwiegen; Beziehungen und/oder der Arbeitsplatz werden durch das Spielen vernachlässigt und gefährdet.

Wenn Sie erkennen, dass einer oder mehrere der vorgenannten Anhaltspunkte auf Sie zu treffen oder wenn Sie erkennen, dass Sie durch das Spielen sich selbst oder Dritten Schaden zufügen, könnte eine Spielsucht vorliegen. In diesem Fall ist es empfehlenswert, genauere Aufklärung im Rahmen einer Fachberatung zu suchen.

Informationen und Hilfestellungen können Sie erfahren

spielen-mit-vernunft.de

• bei dem Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung, Wilhelmstraße 49, 10117 Berlin bzw. Am Propsthof 78 a, 53121 Bonn (www.bmgs.de)

• bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Ostmerheimer Strasse 220, 51109 Köln (www.bzga.de)

3. Fernabsatzgesetz zum Gewinnsparen

Die Information (Stand: 02. Oktober 2012 - zur Teilnahme an Auslosungen ab 01.01.2013) gilt bis auf weiteres und steht nur in deutscher Sprache zur Verfügung.

I. Allgemeine Informationen

Vorbemerkung: Mit dem Kauf von Gewinnsparlosen nehmen Sie an der Lotterie des Gewinnsparvereins teil und schließen gleichzeitig einen Spar- vertrag mit Ihrer Bank ab. Alle Ihre Bank betreffenden Informationen erhalten Sie von dieser. über den Gewinnsparverein informieren wir Sie wie folgt:
Name und Anschrift:
Gewinnsparverein der Volksbanken und Raiffeisenbanken Norddeutschland e.V.,
€ paplatz 5, 24103 Kiel,
Tel. 04 31/9 21 79, Fax: 04 31/ 9 14 74, Mail: GSVNORD@gmx.de
Eintrag im Vereinsregister:
Amtsgericht Kiel unter der Nummer VR 1943 KI am 26. Januar 2006.
Gesetzliche Vertreter:
Vorstand: Thomas Petersen (Vorsitzender), Dr. Caroline Toffel (stellv. Vorsitzende),
Uwe Gutzmann, Uwe Heinrich, Piet Walsemann.
Ansprechpartnerin: Anita Kahlke (Geschäftsführerin).
Zuständige Genehmigungsbehörden:
Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 92, 24015 Kiel,
Behörde für Inneres, Johanniswall 4, 20095 Hamburg,
Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern, Alexandrinenstraße 1, 19055 Schwerin,
Ministerium des Innern des Landes Brandenburg, Henning-von-Tresckow-Straße 9-13, 14467 Potsdam,
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Landschaftstrasse 3-5, 30159 Hannover.
Beschwerdestellen:
Für den Sparvertrag: Bei Beschwerden wenden Sie sich bitte an Ihre Bank.
Für den Lotterieanteil: Gewinnsparverein der Volksbanken und Raffeisenbanken Norddeutschland e.V. Kontakt: s.o.
Gerichtsstand für alle sich ergebenden Streitigkeiten ist das Amtsgericht Kiel.
Neutrale Streitschlichtungsstellen:
- Genossenschaftsverband e.V., Wilhelm-Haas-Platz, 63263 Neu-Isenburg, Tel. 069-697830
- Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken - BVR - Schellingstr. 4, 10785 Berlin, Tel. 030-20210.

II. Informationen zum Gewinnsparen

Wesentliche Leistungsmerkmale: Grundlage für die Durchführung des Gewinnsparens ist die von den zuständigen Länderbehörden genehmigte Spar- und Spielordnung mit Auslosungsbestimmungen, die Sie bei Ihrer Bank oder im Internet unter www.gewinnsparen.de einsehen können. Beim Gewinnsparen handelt es sich um einen Kombi-Vertrag, der sich aus dem Sparvertrag (Vertragspartner = Bank) und dem Lotterievertrag (Vertragspartner = Gewinnsparverein) zusammensetzt. Der Gewinnsparer entrichtet pro Los im Monat 6,00 € ; davon sind 4,50 € der Sparbetrag und 1,50 € der Prämienbeitrag. Minderjährige dürfen sich nicht an der Lotterie beteiligen; Minderjährige dürfen jedoch Begünstigte aus den Sparbeiträgen und den Gewinnen sein.
Ergänzende Hinweise zum Sparvertrag: Der Sparbetrag von 4,50 € pro Los im Monat wird - ohne Zinsen - spätestens in der 50. Woche dem angegebenen Kundenkonto gutgeschrieben.
Ergänzende Hinweise zum Lotterievertrag: Spar- und Spielordnung mit Auslosungsbestimmungen, insbesondere Ziff. 2-5.
Preis: Der Lotteriebeitrag pro Los und Monat beträgt 1,50 € = Verlustrisiko.
Hinweis auf vom Kunden zu zahlende Steuern und Kosten: Zinserträge unterliegen der Einkommensteuer. Sie sind steuerlich in dem Kalender- jahr zu erfassen, in dem sie dem steuerpflichtigen Kunden zugeflossen sind.
Zusätzliche Kommunikationskosten oder Bearbeitungsgebühren: Keine.
Leistungsvorbehalt: Nach Unterschriftsleistung durch den Kunden auf der Losbestätigung und Abbuchung auf seinem benannten Konto zum jeweiligen Monatstermin nehmen die Lose an den Auslosungen teil.
Zahlung und Erfüllung des Vertrages: Die Auslosungsergebnisse werden nach der Auslosung unverzüglich von der Bank bekannt gegeben bzw. sind im Internet unter www.gewinnsparen.de einzusehen. Gewinne werden dem angegebenen Kundenkonto gutgeschrieben. Die Bank belastet das angegebene Kundenkonto monatlich mit dem Spar- und Lotteriebeitrag.
Vertragliche Kündigungsregeln: Eine Kündigung der Lose ist jederzeit monatlich möglich. Die Spielberechtigung entfällt ab diesem Zeitpunkt.
Laufzeit des Vertrages: Die Laufzeit des Vertrages ist unbegrenzt. Die Mindestlaufzeit beträgt 1 Monat.
Informationen über Spielsucht, Prävention und Behandlungsmöglichkeiten: Erhältlich bei Ihrer Bank bzw. im Internet unter www.gewinnsparen.de.
Sonstige Rechte und Pflichten: Alle weiteren Rechte und Pflichten ergeben sich aus der Spar- und Spielordnung mit Auslosungsbestimmungen sowie für den Sparanteil aus den AGB der Bank.

III. Informationen zum Zustandekommen des Vertrages im Fernabsatz:

Der Kunde gibt gegenüber der Bank ein ihn bindendes Angebot auf Abschluss des Vertrages ab, in dem er den ausgefüllten und unterzeichneten Gewinnsparantrag an die Bank übermittelt und ihr dieser zugeht.
Widerrufsbelehrung:
Widerrufsrecht: Der Kunde kann seine Vertragserklärung zum Sparvertrag innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform, z.B. Brief, Fax, E-Mail widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an die Bank. Gemäß § 312 d, Abs. 4, Nr. 4 des BGB besteht für den Losbeitrag kein Widerrufsrecht..
Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Dies kann dazu führen, dass die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf vom Kunden zu erfüllen sind. Mit dem Widerruf erlischt gleichzeitig die Teilnahmeberechtigung an der Lotterie.
Besonderer Hinweis: Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag vollständig erfüllt ist und der Kunde dem ausdrücklich zugestimmt hat.