Kundeninformationen des Gewinnsparvereins

Glücksspielstaatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland

Um die Gewinnsparauslosungen durchführen zu können, erhält der Gewinnsparverein von den Genehmigungsbehörden der Länder, in denen die Lotterie betrieben wird, jährliche Lotteriegenehmigungen. Diese werden erteilt auf der Grundlage des gültigen Staatsvertrages zum Lotteriewesen in Deutschland. Der Staatsvertrag schreibt einen 25 %igen Lotterieanteil am Gesamtlospreis vor, s. § 12 (1) letzter Absatz.
Ab 01.01.2022 kostet ein Los 10,00 € im Monat, davon ist 7,50 € Ihr Sparanteil. Das Verlustrisiko ist Ihr Losanteil von 2,50 € pro Los im Monat.

1. Sozial- und Schulungskonzept

Als Veranstalter eines öffentlichen Glücksspiels wird der Gewinnsparverein der Volksbanken und Raiffeisenbanken Norddeutschland e.V. gemäß § 6 GlüStV verpflichtet, die Spieler zu verantwortungsbewusstem Spiel anzuhalten und der Entstehung von Glücksspielsucht vorzubeugen. Er kommt dieser Verpflichtung in folgender Form nach
Sozialkonzept

2. über Spielsucht, Prävention und Behandlungsmöglichkeiten gem. § 7 Abs. 1 Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland

Der Staatsvertrag zum Lotteriewesen verpflichtet uns über die Wahrscheinlichkeit von Gewinn und Verlust, die Spielsucht, Prävention und Behandlungsmöglichkeiten und das Verbot der Teilnahme Minderjähriger aufzuklären. Weitere Informationen dazu in unserer Spar- und Spielordnung mit Auslosungsbestimmungen und unter spielen mit vernunft.

Das Gewinnsparen ist eine Lotterie, die bei allen Anreizen und Chancen auch Risiken beinhaltet. Übermäßiges und unkontrolliertes Spielen können Abhängigkeit und nicht zuletzt auch Spielsucht zur Folge haben.

Das so genannte pathologische Spielen ist ein eigenständiges psychiatrisches Krankheitsbild, Anhaltspunkte für Spielsucht können sein:

Der Spieler denkt intensiv und häufig an das Glücksspiel; die Höhe der Spieleinsätze ist steigend; es wird mehr Geld verspielt als geplant oder verfügbar ist; der Spieler leiht sich Geld, um zu spielen oder spielt mit Geld, das illegal beschafft wurde; das Spielen und/oder die Höhe der Verluste werden gegenüber der Familie und Dritten verschwiegen; Beziehungen und/oder der Arbeitsplatz werden durch das Spielen vernachlässigt und gefährdet.

Wenn Sie erkennen, dass einer oder mehrere der vorgenannten Anhaltspunkte auf Sie zu treffen oder wenn Sie erkennen, dass Sie durch das Spielen sich selbst oder Dritten Schaden zufügen, könnte eine Spielsucht vorliegen. In diesem Fall ist es empfehlenswert, genauere Aufklärung im Rahmen einer Fachberatung zu suchen.

Informationen und Hilfestellungen können Sie erfahren

spielen-mit-vernunft.de

• bei dem Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung, Wilhelmstraße 49, 10117 Berlin bzw. Am Propsthof 78 a, 53121 Bonn (www.bmgs.de)

• bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Ostmerheimer Strasse 220, 51109 Köln (www.bzga.de)

Vorvertragliche Information für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge und Fernabsatz-Information zum VR-Gewinnsparen

Die Information gilt ab 01. Januar 2022 bis auf weiteres und steht nur in deutscher Sprache zur Verfügung.

I. Allgemeine Informationen

Vorbemerkung: Mit dem Kauf von Gewinnsparlosen nehmen Sie an der Lotterie des Gewinnsparvereins teil und schließen gleichzeitig einen Spar- vertrag mit Ihrer Bank ab. Alle Ihre Bank betreffenden Informationen erhalten Sie von dieser. Über den Gewinnsparverein informieren wir Sie wie folgt:
Name und Anschrift:
Gewinnsparverein der Volksbanken und Raiffeisenbanken Norddeutschland e.V.,
Zum Posthorn 3, 24119 Kronshagen,
Tel. 0431 6010765-0, Fax: 0431 6010765-8 Mail: GSVNORD@gewinnsparen.de
Eintrag im Vereinsregister:
Amtsgericht Kiel unter der Nummer VR 1943 KI
Gesetzliche Vertreter:
Vorstand: Bent Nicolaisen (Vorsitzender), Stefan Witt (stellv. Vorsitzender), Patrick Gütschow, Manfred Henne, Karsten Petersen, Piet Walsemann

Ansprechpartner: Georg Präkelt (Geschäftsführer)

Zuständige Genehmigungsbehörden:
Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 92, 24015 Kiel,
Behörde für Inneres und Sport, Johanniswall 4, 20095 Hamburg,
Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern, Alexandrinenstraße 1, 19055 Schwerin,
Ministerium des Innern des Landes Brandenburg, Henning-von-Tresckow-Straße 9-13, 14467 Potsdam,
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport, Lavesallee 6, 30169 Hannover.

Beschwerdestellen:
Für den Sparvertrag: Bei Beschwerden wenden Sie sich bitte an Ihre Bank.
Für den Lotterieanteil: Gewinnsparverein der Volksbanken und Raffeisenbanken Norddeutschland e.V. Kontakt: s.o.
Gerichtsstand für alle sich ergebenden Streitigkeiten ist das Amtsgericht Kiel.
Neutrale Streitschlichtungsstellen:
- Genossenschaftsverband e.V., Wilhelm-Haas-Platz, 63263 Neu-Isenburg, Tel. 069-69780
- Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken - BVR - Schellingstr. 4, 10785 Berlin, Tel. 030-20210.

II. Informationen zum Gewinnsparen

Wesentliche Leistungsmerkmale: Grundlage für die Durchführung des Gewinnsparens ist die von den zuständigen Länderbehörden genehmigte Spar- und Spielordnung mit Auslosungsbestimmungen, die Sie bei Ihrer Bank oder im Internet unter www.gewinnsparen.de einsehen können. Beim Gewinnsparen handelt es sich um einen Kombi-Vertrag, der sich aus dem Sparvertrag (Vertragspartner = Bank) und dem Lotterievertrag (Vertragspartner = Gewinnsparverein) zusammensetzt. Minderjährige dürfen sich nicht an der Lotterie beteiligen; Minderjährige dürfen jedoch Begünstigte aus den Sparbeiträgen und den Gewinnen sein. Der Gewinnsparer entrichtet pro Los im Monat 10,00 €; davon sind 7,50 € der Sparbetrag und 2,50 € der Prämienbeitrag.
Ergänzende Hinweise zum Sparvertrag: Das Sparkapital von 7,50 € pro Los im Monat wird zunächst einem Sammelkonto der jeweiligen Bank zugeführt und dem Gewinnsparer je nach Sparform monatlich oder spätestens in der 50. Woche eines jeden Jahres dem Gewinnsparer zur Verfügung gestellt. Sparbeiträge auf dem Sammelkonto der Bank werden nicht verzinst.
Ergänzende Hinweise zum Lotterievertrag: Spar- und Spielordnung mit Auslosungsbestimmungen, insbesondere Ziff. 2-5.
Preis: Der Lotteriebeitrag pro Los und Monat beträgt 2,50 € = Verlustrisiko.
Hinweis auf vom Kunden zu zahlende Steuern und Kosten:Zinserträge unterliegen der Einkommensteuer. Sie sind steuerlich in dem Kalender- jahr zu erfassen, in dem sie dem steuerpflichtigen Kunden zugeflossen sind.
Zusätzliche Kommunikationskosten oder Bearbeitungsgebühren:Keine.
Leistungsvorbehalt: Nach Unterschriftsleistung durch den Kunden auf der Losbestätigung und Abbuchung auf seinem benannten Konto zum jeweiligen Monatstermin nehmen die Lose an den Auslosungen teil.
Zahlung und Erfüllung des Vertrages: Die Auslosungsergebnisse werden nach der Auslosung unverzüglich von der Bank bekannt gegeben bzw. sind im Internet unter www.gewinnsparen.de einzusehen. Gewinne werden dem angegebenen Kundenkonto gutgeschrieben. Die Bank belastet das angegebene Kundenkonto monatlich mit dem Spar- und Lotteriebeitrag.
Vertragliche Kündigungsregeln: Eine Kündigung der Lose ist jederzeit monatlich möglich. Die Spielberechtigung entfällt ab diesem Zeitpunkt.
Laufzeit des Vertrages: Die Laufzeit des Vertrages ist unbegrenzt. Die Mindestlaufzeit beträgt 1 Monat.
Informationen über Spielsucht, Prävention und Behandlungsmöglichkeiten:Erhältlich bei Ihrer Bank bzw. im Internet unter www.gewinnsparen.de.
Sonstige Rechte und Pflichten: Alle weiteren Rechte und Pflichten ergeben sich aus der Spar- und Spielordnung mit Auslosungsbestimmungen sowie für den Sparanteil aus den AGB der Bank.

III. Informationen zum Zustandekommen des Vertrages im Fernabsatz:

Der Kunde gibt gegenüber der Bank ein ihn bindendes Angebot auf Abschluss des Vertrages ab, in dem er den ausgefüllten und unterzeichneten Gewinnsparantrag an die Bank übermittelt und ihr dieser zugeht.
Widerrufsbelehrung:Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246b § 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 246b § 1Absatz 1 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Brief, Telefax, E-Mail) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an: Ihre Volksbank Raiffeisenbank
Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung beginnen. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Besonderer Hinweis: Bei Widerruf dieses Vertrags sind Sie auch an einen mit diesem Vertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden, wenn der zusammenhängende Vertrag eine Leistung betrifft, die von uns oder einem Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen uns und dem Dritten erbracht wird.