Spar- und Spielordnung mit Auslosungsbestimmungen

gültig ab 01.01.2022

  1. Die dem Gewinnsparverein der Volksbanken und Raiffeisenbanken Norddeutschland e.V., eingetragen im Vereinsregister beim Amtsgericht Kiel, angehörenden Genossenschaftsbanken und verwandten Kreditinstitute betreiben gemäß Satzung des Vereines das Gewinnsparen. Die Mitgliedschaft im Gewinnsparverein der Volksbanken und Raiffeisenbanken Norddeutschland e.V. regelt die jeweils gültige Satzung. Veranstalter der Lotterie ist der Gewinnsparverein der Volksbanken und Raiffeisenbanken Norddeutschland e.V., Zum Posthorn 3, 24119 Kronshagen.
    E-Mail: gsvnord@gewinnsparen.de. Der Verein ist eingetragen beim Amtsgericht Kiel im Vereinsregister unter der Nummer VR 1943 KI. Die Lotterie wird in den Bundesländern Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Niedersachsen durchgeführt. Die jeweiligen Landes­ministerien sind für die Erteilung der Lotteriegenehmigungen zuständig.
  2. Jeder kann sich nach Maßgabe der Teilnahmeregeln mit einem oder mehreren Losen an der Lotterie beteiligen. Hierbei nimmt der Gewinnsparer an der Lotterie des Gewinnsparvereins teil und schließt gleichzeitig mit der Bank einen Sparvertrag ab.
    1. Die Losnummer gilt bis zur Kündigung oder Mitteilung einer neuen Losnummer. Ein Widerrufsrecht für den geleisteten Prämienbeitrag besteht nicht. Im Falle des Widerrufs für den Sparanteil erlischt gleichzeitig die Teilnahmeberechtigung an der Lotterie.
    2. Die Teilnahme von Minderjährigen ist unzulässig. Minderjährige dürfen Begünstigte aus den Sparbeiträgen und den Gewinnen sein.

  3. Der Gewinnsparer entrichtet je Los monatlich 10,00 €, und zwar in der Regel durch Abbuchung von einem von ihm genannten Konto zum Beginn des jeweiligen Monats. Die Belastung der Losbeiträge von Fremdinstituten erfolgt aus buchungs­technischen Gründen bereits ca. zwei Wochen vor Beitragseinzug. An den Auslosungen nehmen nur die Gewinnsparer teil, die das Losentgelt und den Sparbetrag rechtzeitig geleistet haben. Der Gewinnsparer kann seine Beitragsleistungen anhand der Buchung auf dem angegebenen Konto kontrollieren. Die Losnummer wird bei der Abbuchung des Beitrages im Kontoauszug abgedruckt.
  4. Vom Beitrag von 10,00 € sind 7,50 € als Sparbetrag und 2,50 € als Prämienbeitrag für ein Los zu verwenden. Der Prämienfonds wird aus den Beiträgen von 2,50 € pro Monat und Los gebildet. Der Prämienfonds wird – auf Anordnung der zuständigen Länderbehörden – nach Abzug von 25% Reinertrag, 16,67% Lotteriesteuer und maximal 5% für sachliche Aufwendungen an die Gewinnsparer als Gewinn, gemäß dieser Spar- und Spielordnung mit Auslosungsbestimmungen, ausgeschüttet.
  5. Das Rechenzentrum speichert alle Zahlungsvorgänge je Losnummer über ein EDV- System, verwaltet die Sparbeträge und stellt dem Verein die Auslosungsbeiträge zur Verfügung. Das Sparkapital wird zunächst einem Sammelkonto der jeweiligen Bank zugeführt und dem Gewinnsparer je nach Sparform monatlich oder spätestens in der 50. Woche eines jeden Jahres dem Gewinnsparer zur Verfügung gestellt. Sparbeiträge auf dem Sammelkonto der Bank werden nicht verzinst. Ansprüche aus diesem Guthaben kann der Teilnehmer nur gegenüber dem jeweiligen Kreditinstitut geltend machen.
  6. Alle am Gewinnsparen beteiligten Volksbanken und Raiffeisenbanken erhalten im Vorwege einmal jährlich sämtliche Termine eines Jahres mitgeteilt. Die Bekanntgabe der Termine für die Beitragsbelastungen, die Auslosungen, Gewinn- und Sparkapitalbuchungen erfolgt durch die jeweilige Genossenschaftsbank und zusätzlich in der Internetpräsenz des Gewinnsparvereins unter www.gewinnsparen.de.
  7. Der Gewinnplan wird vom Vorstand jährlich festgelegt und für alle Auslosungen entsprechend aufgestellt. Je volle 500.000 Lose werden monatlich 1 x 100.000 € verlost. Auf alle Lose werden 1 x 10.000 €, 100 x 1.000 €, 1.000 x 100 € und auf die einstellige Endziffer 3 € verlost. Überschüsse aus den Losentgelten werden in Form von Geld- und Sachpreisen ausgelost.
  8. Dem Gewinnsparverein bleibt es unbenommen, über vorhergehende Gewinnpläne hinausgehend weitere Geld- und Sachgewinne in Zusatz-, Sonder- und Jahresendauslosungen bereitzustellen und auszuspielen. An diesen Auslosungen nehmen die Gewinnsparer teil, die das Losentgelt für den betreffenden Monat rechtzeitig entrichtet haben. Ein zusätzliches Losentgelt für Sonderaktionen wird nicht erhoben. Eine Barabgeltung von Sachgewinnen ist ausgeschlossen.
  9. Alle Auslosungen erfolgen öffentlich, unter notarieller Aufsicht und unter Vorgabe der Bedingungen der Genehmigungs­behörden.
  10. Die ausgelosten Gewinne werden spätestens innerhalb von 2 Wochen nach der Verlosung durch Aushang in den Geschäftsräumen der am Gewinnsparen beteiligten Kreditinstitute und im Internet unter www.gewinnsparen.de bekanntgemacht. Die Gewinner können benachrichtigt werden. Soweit eine Gutschriftskontonummer angegeben ist, wird die Gewinngutschrift automatisch vorgenommen. Gewinne, über die nicht innerhalb von 3 Monaten nach der Auslosung verfügt worden ist, verfallen zugunsten des Prämienfonds.
  11. Eine Abtretung oder Verpfändung der Forderungen des Gewinnsparers gegen die Gewinnspargemeinschaft ist ausgeschlossen.
  12. Die Auszahlung oder Gutschrift der Gewinne erfolgt ausschließlich über die jeweiligen Kreditinstitute.
  13. Das Risiko eines Verlustes der Gewinnsparbestätigung trägt der Gewinnsparer.
  14. Informationen über Spielsucht, Prävention und Behandlung sind beim Gewinnsparverein der Volksbanken und Raiffeisenbanken Norddeutschland e.V., im Internet (www.gewinnsparen.de), bei den Volksbanken und Raiffeisenbanken und u.a. beim Bundesministerium für Gesundheit, Friedrichstraße 108, 10117 Berlin (www.bmg.de) erhältlich.
  15. Diese Spar- und Spielordnung mit Auslosungsbestimmungen gilt für Auslosungen ab 01.01.2022.
  16. Gerichtsstand für alle sich ergebenden Streitigkeiten ist das Amtsgericht Kiel. Als Vertragssprache wird ausschließlich Deutsch verwendet.
    Die jeweils gültige Spar- und Spielordnung mit Auslosungs­bestimmungen wird durch Aushang in den Geschäftsräumen der am Gewinnsparen beteiligten Kreditinstitute und im Internet unter www.gewinnsparen.de bekanntgegeben. Sie erfolgen auf Vorstandsbeschluss und mit Zustimmung der Lotterieaufsichts­behörden.

Kronshagen, den 24.03.2021

Gewinnsparverein der Volksbanken und
Raiffeisenbanken Norddeutschland e.V.

gez.
Der Vorstand